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111 Num. 27.
Non habemus hîc perma-
nentem
civitatem.

Hebr. 13. v. 14.

Auch Jnful und Hut
Der Tod nicht schonen thut.

WJe es in dieser Sterblichkeit / Päpst /
Kaysern / Königen / Fürsten und
Herren gehet / so gehets auch Car=
dinälen
/ Ertz-Bischöffen / Bischöffen / Prä=
laten
und grossen geistlichen Herren. Sie
haben so viel Privilegie̅ wider den Tod / als
der ärmste Bauer und Schaaf-Hirt. Der
Tod fürchtet sich für einen silbern verguld=
ten
Hirten-Stab / er heisse darnach sanfft
oder weh / eben so wenig / als für einen höl=
tzernen
/ und setzet so bald den Cardinals-
Hut
auf / als einen gemeinen. Die Jnfuln
gelten bey ihm nicht mehr als die Schlap=
pen
/ und andere Kappen. Wenn man alle
Zierrahten und Schmuck / samt Ehr und
Herrlichkeit / in eine Wag-Schalen und in
die andere aber seine Sensen und Uhr lege=
te
/ so würden diese jene alle überwägen.
Denn wenn die Lebens=Uhr eines Cardi=
nals /